

Die BKK Wirtschaft & Finanzen übernimmt in der Regel wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten für die empfohlenen, unverzichtbaren Schutzimpfungen bei Kindern, z. B. gegen Diphterie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenza Typ b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln. Erwachsenen empfehlen wir, alle 10 Jahre die Impfung gegen Wundstarrkrampf und Diphterie auffrischen zu lassen. Über 60-jährigen raten wir zur Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) und Lungenentzündung.
Darüber hinaus beteiligt sich die BKK Wirtschaft & Finanzen im Rahmen besonderer Satzungsmehrleistungen an den nachfolgenden Impfungen als Ergänzung zu den gesetzlich vorgesehenen Regelleistungen.
Reiseimpfungen
Als Mehrleistungen übernimmt die BKK Wirtschaft & Finanzen zudem folgende Impfungen:
Die Erstattung der Kosten des Impfstoffes erfolgt nach Vorlage der von einer Apotheke quittierten ärztlichen Verordnung auf Grundlage des Listenpreises unter Abzug der Apotheken- und Herstellerrabatte. Rechnungen über die ärztliche Impfleistung werden bis zu einem Betrag von 12 Euro pauschal erstattet. Impfkosten für berufliche Auslandsreisen sind zudem weiterhin vom Arbeitgeber zu tragen.
Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
Die BKK Wirtschaft & Finanzen übernimmt als Mehrleistung zudem für Frauen im Alter von 16 bis 26 Jahren sowie für Mädchen von 9 bis 15 Jahren die Kosten des Impfstoffes gegen Humane Papilloviren (HPV).
HPV werden vorwiegend durch ungeschützten Geschlechtsverkehr übertragen und können bei Frauen Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) auslösen. Die ansteckenden Hautwucherungen sind unästhetisch, aber in der Regel harmlos. Die Erkrankung bleibt meist unbemerkt und heilt nach einiger Zeit aus. Häufigste Folge einer HPV-Infektion ist die Bildung von Feigwarzen im Genital- bzw. Analbereich.
In einigen wenigen Fällen nisten sich die Viren im Gebärmutterhals ein und können Jahrzehnte später Karzinome verursachen. Das Risiko, im Laufe des Lebens an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, ist umso höher, je jünger eine Frau bei ihrem ersten Geschlechtsverkehr ist. Dies liegt u. a. daran, dass mit den Jahren sexueller Aktivität gemeinhin auch die Anzahl der (möglicherweise infizierten) Sexualpartner steigt. Eine Schutzimpfung gegen HPV ist somit am sinn- und wirkungsvollsten, wenn sie vor dem "ersten Mal" erfolgt und eine Infektion weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Zur Ausbildung eines vollständigen Impfschutzes sind drei Injektionen in den Oberarm notwendig, die innerhalb eines halben Jahres verabreicht werden. Der Impfschutz hält dann nach bisherigen Erkenntnissen mindestens vier bis fünf Jahre an. Voraussetzungen für die Kostenübernahme des HPV-Impfstoffes ist eine ärztliche Verordnung.
Impfung gegen Rotaviren
Rotaviren sind hochansteckende und weltweit verbreitete Erreger, die schwere Magen-Darm-Infektionen auslösen können. In den westlichen Industrieländern erkranken daran am häufigsten Babys und Kinder im Alter von 6 bis 24 Monaten.
Gegen die Rotavirus-Erkrankung gibt es eine Schluckimpfung, die aus 2 bzw. 3 Teilimpfungen besteht. Sie kann bereits ab einem Alter von 6 Wochen begonnen werden und sollte bis zum 6. Lebensmonat abgeschlossen sein. Sie kann gleichzeitig mit anderen Impfungen erfolgen.
Da die Wirksamkeit hoch ist, erstattet die BKK Wirtschaft & Finanzen ihren Kunden auch die Kosten des Impfstoffes gegen Rotavieren als besondere Mehrleistung.