Sie haben geheiratet und / oder bekommen ein Kind? Herzlichen Glückwunsch!

Ihr Ehegatte bzw. Ihr Lebenspartner (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften) sowie Ihre Kinder sind bei uns ohne zusätzlichen Beitrag versichert, wenn sie nicht selbst versichert sind, sich gewöhnlich im Inland aufhalten und deren Bruttoeinnahmen 365 EUR (2010) bzw. (bei geringfügig entlohnten Beschäftigten) 400 EUR monatlich nicht übersteigen.
Für Ihre Kinder besteht die kostenfreie Familienversicherung
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw.
- bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind, oder
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie in schulischer oder beruflicher Ausbildung sind oder ein freiwilliges soziales Jahr (ohne Arbeitsentgelt) ableisten, evtl. verlängert um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst.
Behinderte Kinder sind ohne Altersbegrenzung versichert, wenn sie wegen der Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Die Behinderung muss bereits während eines Anspruchs auf Familienversicherung eingetreten sein.
Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder, die in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit den Pflegeeltern leben und Adoptivkinder sowie Adoptionspflegekinder, wenn sie mit der Einwilligung ihrer leiblichen Eltern adoptiert werden sollen und mit dem Mitglied bereits in häuslicher Gemeinschaft leben.
Auch wenn Ihr Ehegatte Mitglied einer anderen Krankenkasse sein sollte, so können Ihre Kinder bei uns versichert werden.
Ausnahme: Ist bei verheirateten Paaren das Elternteil mit dem höheren Einkommen nicht gesetzlich versichert und seine Einnahmen liegen über der für ihn maßgeblichen Versicherungspflichtgrenze, dürfen wir die Kinder nicht familienversichern.
Einen
Familienfragebogen finden Sie hier zum Download. Bei Heirat- oder Geburt eines Kindes benötigen wir zudem Kopien der entsprechenden Urkunden.